Nukleare Explosion – §328StGB
Paragraph (ich brings nicht übers Herz ‘Paragraf’ zu schreiben) 328 des Strafgesetzbuches regelt den “unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern”.
Auszug:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer[...]
- Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
- Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
- eine nukleare Explosion verursacht oder
- einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
Hmmm, ok.
…ich bin im Keller, weiterbasteln
2. Februar 2008 in
WTF ? | Tags: atomar, Explosion, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, nuklear, §328 StGB



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Das ist ja obergeil! Nachdem ich das gelesen habe, musste ich erst einmal ordentlich abspritzen! “wichs,wichs”