studiVZ mahnt Internetseiten mit “VZ” ab
Es ist doch kaum zu glauben! Das studiVZ kommt momentan nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus.
Erst die Geburtstagseinladung eines der studiVZ-Begründer, das einem NS-Propagandablatt nachempfunden war, dann vor Kurzem die Farcé im Datenschutz, als der Zugriff auf geschützte Userdaten möglich war.
Jetzt gehen die studiVZ Advokaten in die Offensive, und mahnen fleißig diverse Portale ab, die im Domainnamen das Kürzel “VZ” beinhalten. Seiten wie “FußballerVZ”, “PokerVZ”, “Abitur-VZ” und “Ersti-VZ” sind bereits betroffen. Der Streitwert beträgt wahnwitzige 150.000 Euro, was ca. 13.000 Euro Prozeßkosten im Falle einer Niederlage bedeuten würde.
Die Betreiber von studiVZ begründen Ihre Abmahnung mit einer Verletzung des Marken- und Wettbewerbsrechtes. Wenn man sich überlegt, daß VZ als offizielle Abkürzung für “Verzeichnis” im Duden steht, kann man sich ausrechnen auf welch dünnem Eis sich studiVZ momentan bewegt.
Ich verstehe nicht, was sich die Betreiber von studiVZ hiermit erhoffen. Das Schnelle Geld durch unzählige Abmahnungen, um dann von der Bildfläche zu verschwinden? Ein letztes Aufbäumen um im Gespräch zu bleiben?
Mal beobachten was dabei noch rauskommt…
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